VS-NfD-Zulassungen durch das BSI
Verschlusssachen (VS) sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse (Schriftstücke, Datenträger, technische Einrichtungen oder Geräte), für die es einen im öffentlichen Interesse liegenden Geheimhaltungsbedarf gibt, der von amtlicher Stelle in Geheimhaltungsgrade eingestuft wird.
Der jeweilige Geheimhaltungsgrad bestimmt sich nach den Folgen, die es haben könnte, wenn Unautorisierte Kenntnis von der Verschlusssache erhalten.