Onlinezugangsgesetz (OZG)

Onlinezugangsgesetz (OZG)

Digitalisierung in Behörden & Verwaltungen

Mit OZG die Lücke schließen zwischen Wirtschaft & öffentlichem Sektor

Digitalisierung ist keine Zukunftsvision, sondern ein Fakt. Doch wie sieht es mit der Digitalisierung in Behörden und der Verwaltung aus? „Bürger-/innen in Deutschland bewegen sich mit einer hohen Selbstverständlichkeit in der digitalen Welt und wollen Aktivitäten wie das Beantragen des Personalausweises, Reisepasses, Geburtsurkunden etc. nicht mehr vor Ort im Bürgeramt vornehmen, sondern bequem von zu Hause über den PC oder das Smartphone erledigen. Hier ist der Staat gefordert: In 2017 ist deswegen das Onlinezugangsgesetz (kurz OZG) in Kraft getreten. Ein entscheidender Schritt, um die Lücke zwischen den Entwicklungen im privaten und öffentlichen Sektor zu schließen.

Rahmenbedingungen des OZG

Der Langtitel des OZG lautet Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen. Es wurde am 14. August 2017 als §9 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems erlassen und ist am 18. August 2017 in Kraft getreten. Es verpflichtet Bund und Länder, dass bis 2022 alle Verwaltungsleistungen online zur Verfügung stehen müssen. Das gilt für Bund, Länder sowie Kommunen und umfasst insgesamt 575 Einzelleistungen.

Einzelleistungen auf Länder- und kommunaler Ebene sind z.B.::

  • KFZ-Zulassungen
  • Umzugsmeldungen
  • Beantragung der Geburtsurkunde

Auf Bundesebene sollen u.a. folgende Leistungen digital erfüllt werden:

  • Beantragung Arbeitslosen-, Wohn- oder Kindergeld
  • Anforderung eines Führungszeugnisses

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Booklet zum Onlinezugangsgesetz

Laden Sie sich das Booklet zum Onlinezugangsgesetz herunter und erfahren Sie hier unter anderem:

  • Was sind die Angriffspunkte bei Webformularen?
  • Warum muss man APIs besonders schützen?
  • Warum kann mir eine Web Application Firewall helfen?

Covid-19 macht die Dringlichkeit einer digitalen Behörde noch deutlicher

Covid-19 macht die Dringlichkeit einer digitalen Behörde noch deutlicher

Covid-19 hat deutlich gemacht, dass eine schnelle und umfassende Digitalisierung sämtlicher Verwaltungsleistungen für die Funktionsfähigkeit des Staates essentiell ist. Deswegen wurde die Summe für die Umsetzung des OZG von ursprünglich 180 Millionen auf 3 Milliarden im Rahmen des Digitalpakts aufgestockt.

'Corona hat uns die große Bedeutung von digitaler Infrastruktur und Verwaltungsangeboten im Internet aufgezeigt. Wenn die analoge Tür zum Amt geschlossen ist, dann müssen die Amtswege durch die digitale Tür erledigt werden. Die digitale Tür muss per Online-Services umso weiter aufgemacht werden.'
Dr. Hartmut Schubert, CIO von Thüringen

Zusätzlich wurde der vorher geplante Portalverbund vereinfacht: Es war geplant, dass Bürger-/innen nur noch zu diesem Portalverbund müssen. Hier sollten Sie alle ihre Leistungen beantragen. Das hätte einen deutlich größeren Aufwand von Seiten der Infrastruktur und Organisation bedeutet. Alle Register müssten bundesweit vernetzt werden. Der Umstieg auf eine einheitliche Software wäre unumgänglich. Doch stattdessen wird dieser Portalverbund nun lediglich eine reine Suchmaschine sein. Am Ende landet der/die Bürger-/ in wieder bei der Webseite seiner Kommune. Damit erhofft man sich, dass die Umsetzung deutlich schneller vonstatten geht.

Digitalisierung 4.0 im öffentlichen Sektor: die Herausforderungen

Die Angelegenheit ist hochkomplex, da die Verwaltung in Deutschland föderal organisiert ist. Die Umsetzung muss also auf Bundesebene und dann noch auf Landes- und kommunaler Ebene erfolgen. Dafür gibt es als zentrales Gremium den IT-Planungsrat, der das Digitalisierungsprogramm föderal betreut. Die einzige Vorgabe ist demnach das Gesetz, der entsprechende Prozess bzw. die optimale föderale IT-Architektur muss für die verschiedenen Ebenen erst erarbeitet werden und sich letztendlich dann aber auch in der Praxis bewähren. Dafür wurde die Föderale IT Kooperation – kurz FITKO – etabliert.

Ist das digitale Ich in der digitalen Behörde sicher?

Eine große Herausforderung dabei ist der Datenschutz und die Datensicherheit. Zu Recht fordern Bürger-/innen ein, dass ihre hochsensiblen Daten sicher sind. In den verschiedenen Anforderungen an die Umsetzung des OZG heißt es, dass durch die Ende-zu-Ende Verschlüsselung und die 2-Faktorauthentifizierung im elektronischen Personalausweis für Sicherheit gesorgt wird. Doch neben dem Übertragungsweg der Daten und dem Identitätsmanagement müssen noch weitere Faktoren bedacht werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Booklet Onlinezugangsgesetz und Datenschutz: Mit Sicherheit zur digitalen Behörde oder in unserer Webinaraufzeichnung.

FAQ

1. Was ist der OZG-Umsetzungskatalog?

In dem OZG-Umsetzungskatalog sind alle 575 Verwaltungsleistungen zu finden. Für die Erbringung dieser Leistungen müssen digitale Lösungen gefunden werden. In dem Katalog findet man aber ebenfalls Informationen, welche für die Entwicklung der digitalen Angebote relevant sind. Der OZG-Umsetzungskatalog im pdf-Format ist hier zu finden.

2. Wie ist die Frist des Onlinezugangsgesetzes?

Bis Ende 2022 müssen Bund und Länder alle Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung stellen. „Um innerhalb dieser Frist die digitalisierten Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen online bereitzustellen, verständigten sich Bund und Länder im IT-Planungsrat auf eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung. (Konferenz der Regierungschef-/innen von Bund & Ländern vom 14. Oktober 2016). Erfahren Sie in unserem Booklet Onlinezugangsgesetz & Datenschutz: Mit Sicherheit zur digitalen Behörde mehr zu den Rahmenbedingungen.

3. Was ist die OZG-Informationsplattform?

Die OZG-Informationsplattform ist das Internetangebot des Bundesinnenministeriums. Hier werden die einzelnen Verwaltungsleistungen des OZG-Umsetzungskatalogs übersichtlich aufgeführt. Gleichzeitig kann man sich hier über den Stand der Umsetzung informieren. Um auf die Inhalte zuzugreifen, müssen Sie sich einfach nur hier bei der OZG-Umsetzungsseite registrieren.

Weitere Informationen zum OZG

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OZG-Booklet

In diesem Booklet sind alle wichtigen Aspekte in Bezug auf das Onlinezugangsgesetz noch einmal zusammengefasst:

  • Rahmenbedingungen OZG
  • Herausforderungen
  • Status Datensicherheit

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Case Study - IT-Sicherheit in die OZG-Umsetzung integrieren

Am Beispiel der Stadt Walldorf mit der R&S®Web Application Firewall

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