Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren
Die Rohde & Schwarz-Firmengruppe achtet die unveräußerlichen Rechte aller Menschen. Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, etablieren wir dafür relevante Prozesse zur Achtung der Menschenrechte und setzen dafür angemessene Maßnahmen zur Sicherstellung der Sorgfaltspflichten gemäß des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) um.
Hierbei ist die Einrichtung eines angemessenen Beschwerdeverfahrens ein Kernelement der Sorgfaltspflichten, um Hinweise zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und der Lieferkette adressieren zu können.
Ziel dieser Verfahrensordnung ist, Transparenz bezüglich der wesentlichen Merkmale des Beschwerdeverfahrens herzustellen, so etwa durch eine Übersicht der Beschwerdekanäle, die Darstellung des Ablaufs des Beschwerdeverfahrens, und einen wirksamen Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund einer Beschwerde zu gewährleisten.
Verfahrensordnung (PDF-Datei)