*Bedingungen für das Produktrücknahmeprogramm von Rohde & Schwarz
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen regeln die Teilnahme von Kunden am Produktrücknahmeprogramm („Rücknahmeprogramm“) der Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG („Rohde & Schwarz“).
1.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gilt das Rücknahmeprogramm ausschließlich für Produkte von Rohde & Schwarz.
2 Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Der Kunde versichert unbeschränkt über die zur Rücknahme angemeldeten Produkte verfügungsberechtigt zu sein.
2.2 Produkte, die nicht den in diesen Bedingungen beschriebenen Bedingungen entsprechen, können vom Rücknahmeprogramm ausgeschlossen werden.
3 Zustand der zurückgegebenen Produkte
3.1 Die Produkte müssen frei von gesundheitsgefährdenden oder umweltschädlichen Stoffen sein.
3.2 Der Kunde stellt Rohde & Schwarz eine Dekontaminationserklärung aus.
3.3 Produkte, die den Anforderungen dieses Abschnitts nicht entsprechen, können auf Kosten des Kunden zurückgewiesen oder gesondert behandelt werden.
4 Datensicherheit
4.1 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sämtliche vertrauliche, personenbezogene oder sensible Daten auf oder in den Produkten vor der Rückgabe zu löschen, zu entfernen oder unzugänglich zu machen.
4.2 Rohde & Schwarz übernimmt keine Verantwortung für Daten, die sich zum Zeitpunkt der Rückgabe noch auf den Produkten befinden.
5 Verpackung und Kennzeichnung
5.1 Der Kunde hat die Produkte transportgerecht zu verpacken, insbesondere so, dass Schäden während des Transports vermieden werden.
5.2 Jede Verpackung ist auf der Außenseite deutlich mit der vom Dienstleister übermittelten Auftragsverfolgungsnummer (Order Tracking Number) zu kennzeichnen.
5.3 Schäden, die durch unzureichende Verpackung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
6 Transport und Kostenregelung
6.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, trägt der Kunde die Kosten für den Transport der Produkte zum angegebenen Rücknahmeort.
6.2 Der Kunde stellt sicher, dass am Abholtag eine vertretungsberechtigte Person anwesend ist, die das Logistikunternehmen zu den bereitzustellenden Produkten führt. Der seitens Rohde & Schwarz beauftragte Logistik- oder Entsorgungsdienstleister ist befugt, Erklärungen seitens des Kunden im Namen für Rohde & Schwarz entgegenzunehmen, nicht aber, Erklärungen für Rohde & Schwarz abzugeben.
6.3 Entstehen zusätzliche Kosten aufgrund falsch bereitgestellter oder nicht freigegebener Produkte, sind diese vom Kunden zu tragen.
7 Recycling und Entsorgung
7.1 Rohde & Schwarz ist berechtigt, nach eigenem Ermessen über den weiteren Umgang mit im Rahmen des Rücknahmeprogramms angenommenen Produkten zu entscheiden, Dazu gehört Behandlung, Rückgewinnung, Verwertung, Wiederverwendung oder Weiterveräußerung sowie umweltgerechte Entsorgung, gleich ob im Ganzen oder in Teilen. Sofern dafür Kosten entstehen, sind diese von Rohde & Schwarz zu tragen.
7.2 Mit Übergabe der Produkte an Rohde & Schwarz oder an den von Rohde & Schwarz beauftragten Logistik- oder Entsorgungsdienstleister überträgt der Kunde sämtliche Eigentums‑ und Verfügungsrechte an den Produkten auf Rohde & Schwarz.
7.3 Diese Rechte werden frei von gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen oder Belastungen übertragen.
8 Fehlversand oder irrtümliche Rückgabe
8.1 Rohde & Schwarz übernimmt keine Verantwortung für Produkte, die irrtümlich oder unberechtigt eingesendet werden.
8.2 Eine Rücksendung solcher Produkte kann nicht gewährleistet werden.
8.3 Sofern eine Rückführung möglich ist, trägt der Kunde sämtliche anfallenden Transport , Bearbeitungs und Verwaltungskosten.
9 Haftung
9.1 Rohde & Schwarz haftet nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Eine Haftung für Schäden, die durch nicht ordnungsgemäß verpackte, kontaminierte oder falsch zugeordnete Produkte entstehen, ist ausgeschlossen.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Von diesen Bedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
10.2 Sollte eine Regelung dieser Bedingungen unwirksam sein, sowie dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).
10.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Rücknahmeprogramm ist München, sofern die Vertragsparteien Kaufleute oder gleichgestellte juristische Personen sind.